20.5.14
Die Aufsichtsbehörde, der Landrat des Wetteraukreises, hatte aufgrund eines Erlasses der Hessischen Landesregierung vom 3. März 2014 den Haushalt der Stadt wegen der nicht vorhandenen Deckung der Ausgaben nicht genehmigt.
Die schwierige Haushaltssituation kann nur auf Basis solider Informationen bewertet und gelöst werden. Dazu hat die SPD-Fraktion elf Fragen, die spätestens im HuF am 26. Mai zufriedenstellend beantwortet werden sollen, damit der TOP "Haushaltskonsolidierung" angemessen diskutiert werden kann:
1) Sind durch die Erstattung der Gewerbesteuer und der damit einhergehenden verringerten Liquidität die Kassenkredite mehr und in größerer Höhe als sonst üblich und als geplant in Anspruch genommen worden? Wenn ja, ist die daraus entstehende Zinslast berechenbar, wenn ja, wie hoch ist die höhere Zinslast?
2) Da durch die Haushaltssperre und den nicht genehmigten Haushalt die freiwilligen Leistungen nicht ausbezahlt werden dürfen, sind die davon betroffenen Vereine und Institutionen informiert, dass die Zahlungen später, gekürzt oder vielleicht auch gar nicht eintreffen können?
3) Wie wirkt sich der Verkauf der Grundstücke in der Krebsschere auf den Ergebnishaushalt aus (durch Sondertilgung von Bankverbindlichkeiten und damit einhergehend mit einem Sinken der Zinslast)? Wie werden die Einnahmen verwendet (Alteigentümer, Kassenkredite)?
4) Welche rechtlichen Möglichkeiten sieht der Magistrat, um den zurückgegebenen Haushalt genehmigungsfähig zu machen und wann rechnet der Magistrat mit dem Ende der Haushaltssperre?
5) Gibt es vom Magistrat schon konkrete Sparvorschläge, die auch eine wirkliche Entlastung der Ausgabenseite bedeuten würden. (Verkleinerung der SVV auf 37 Mitglieder würde gerade eine Einsparung von rund 10000 im Jahr bedeuten)?
6) Sind für die nächsten Jahre auch Einsparungen im Kulturbereich vorgesehen (z.B. Burgfestspiele, (Open-Air) Kino, Bibliothek), wenn ja, wie sollen diese aussehen?
7) Wie und ab welchem Haushaltsjahr wirkt sich die Erstattung der Gewerbesteuer auf die von der Stadt Bad Vilbel zu entrichtenden Umlagen aus?
8) Wie hoch ist der Mehraufwand, der dadurch entsteht, dass die Stadt verschiedenen Umlagen auf Basis von 310% Hebesatz zu zahlen hat, obwohl der Hebesatz nur 300% beträgt?
9) Wieviel Mehreinnahmen gegenüber den jetzigen 300% Hebesatz werden bei angenommenen 15 Mio Gewerbesteuereinnahmen bei einem Hebesatz von 340% erwartet?
10)Wie hoch ist der Anteil (grobe Schätzung) an möglichen Einnahmen durch eine Straßenbeitragssatzung (Fall A: wiederkehrend, Fall B: einmalige) und was bedeutet das beispielsweise für die Beseitigung der Stolperfallen in der Frankfurter Straße oder die Kosten für die Wohnbebauung Quellenpark (rund 1,6 Mio nach der entsprechenden Vorlage)?
11) Welche Vorschläge für die Verbesserung der Einnahmesituation hat der Magistrat?