Landrat Arnold: Das Chaos nimmt seinen Lauf -Landesregierung will offensichtlich Verfassungsziel Sport missachten

„Das im Vorfeld der Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs erwartete Chaos nimmt seinen Lauf“, so die Feststellung von Landrat Jochim Arnold. Derzeit überprüft der Wetteraukreis einen von der Landesregierung vorgelegten Katalog, der nach deren Angaben alle pflichtigen kommunalen Aufgaben beinhaltetund die Grundlage für die zukünftige Finanzausstattung der Städte und Gemeinden sowie der Landkreise sein soll.
„Chaos herrscht so zum Beispiel beim Thema Sport. Eine kommunale Aufgabe, die die hessischen Bürger in einer Volksabstimmung zum Verfassungsziel erhoben haben. Der neue Hessische Innen- und Sportminister Beuth hat jüngst bei seinem Antrittsbesuch beim Landessportbund erklärt, dass die Sportförderung durch die Kommunen „keine freiwillige Leistung“ und damit eine pflichtige Aufgabe der Kommunen sein soll.
Zeitgleich hat der Hessische Finanzminister Schäfer das Gegenteil in den Katalog der „pflichtigen kommunalen Aufgaben“ geschrieben: Danach ist die Sportförderung durch die Städte, Gemeinden und Landkreise „eine 100-prozentige freiwillige Leistung“. Wörtlich: „Der Anteil der Pflichtaufgaben bei der Sportförderung durch die Kommunen ist null“.
Landrat Arnold kann nur noch kopfschüttelnd die sich gegenseitig widersprechenden Aussagen der Vertreter der Hessischen Landesregierung zur Kenntnis nehmen. „Hier weiß entweder die rechte Hand nicht was die linke tut oder die Sportvereine und -verbände sollen bewusst hinter die Fichte geführt werden“, so die Lesart des Wetterauer Landrates zu den aktuellen Ereignissen.
Vom Wetteraukreis werden für die Nutzung der kreiseigenen Sporthallen keine Benutzungsgebühren von den Sportvereinen für den Übungs- und Spielbetrieb erhoben. „Das ist der kostenträchtigste und wichtigste Bestandteil unserer Sportförderung. Genau das soll nach meinen Vorstellungen auch so bleiben. Dafür brauchen wir im Kreis aber genauso wie die Wetterauer Städte und Gemeinden die explizite Anerkennung der Sportförderung als Pflichtaufgabe und nicht die Einstufung als freiwillige Aufgabe durch das Land im Rahmen der Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleiches“, erläutert Landrat Arnold die Zusammenhänge und seine klare Forderung Richtung Wiesbaden.
Eine Neuregelungen für den Kommunalen Finanzausgleich ist notwendig geworden, weil der Hessische Staatsgerichtshof als oberstes Gericht in Hessen die Landesregierung im sogenannten Alsfeld-Urteil dazu verurteilt hat, den bisherigen nicht verfassungskonformen Kommunalen Finanzausgleich bis 2016 entsprechend der Verfassung des Landes dahingehend neu zu regeln. Die per Gesetz auf die Städte, Gemeinden und Landkreise übertragenen Aufgaben müssten mit den zugewiesenen Finanzmitteln auch geleistet und erfüllt werden können. Der Wetterauer Landrat fordert insbesondere die Vertreter der Wetterauer CDU auf, das Chaos und die Verunsicherung bei den Vereinen zu beenden. „Werden Sie in dieser Angelegenheit bei Ihren zuständigen Ministern, beim Ministerpräsident im Land vorstellig und unterstützen Sie mich in meinem Engagement für die Wetterauer Sportvereine. Nur so können wir gemeinsam erreichen, dass die bisherige Praxis der Vereinsnutzung von Kreissporthallen im Wetteraukreis durch die Anerkennung als kommunale Pflichtaufgabe und die damit einhergehende angemessene Finanzausstattung durch das Land im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleiches erhalten bleiben kann. Hier zeigt es sich, ob die Landesregierung zum per Volksabstimmung erhobenen Verfassungsziel Sport steht oder nicht“, so die klare Schlussfolgerung von Landrat Arnold.