

Für die nächste Stadtverordnetenversammlung hat die SPD-Fraktion drei Anträge beschlossen, von denen der Antrag „Kinderbürgermeister/in“ vorab im Sozialausschuss beraten werden soll. Federführend wurde der Antrag Antrag vom Stadtverordneten Michael Wolf bearbeitet.
Hier die Anträge im Wortlaut.
Benennung Kinderbürgermeister/-in
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt über die Benennung einer Kinderbürgermeisterin/eines Kinderbürgermeisters. Dieser/diesem wird ein Rederecht in den zuständigen Gremien der Stadt zu allen Themen, die sich mit Kindern und Jugendlichen in Bad Vilbel beschäftigen, eingeräumt.
Weiter soll der Magistrat ein Tätigkeitsprofil für dieses Amt erstellen und des Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorlegen.
Die Amtszeit des/der Kinderbürgermeisters/-in wird an die Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung angepasst.
Begründung:
Das vom verstorbenen Ehrenbürgermeister Günther Biwer geschaffene und besetzte Ehrenamt des Kinderbürgermeisterin hatte 12 Jahre lang Sylvia Becker-Pröbstel inne. Aufgrund der unklaren Aufgabendefinition und der fehlenden Verortung in den kommunalen Strukturen unserer Stadt konnte Frau Becker-Pröbstel nicht immer mit der Klarheit die Interessen der Kinder und Jugendlichen in Bad Vilbel vertreten, wie dies zu wünschen gewesen wäre.
Andererseits muss Günther Biwer und Frau Becker-Pröbstel zugute gehalten werden, dass überhaupt eine Art Anwaltschaft für die jüngsten Mitglieder unserer Gesellschaft geschaffen wurde, die unabhängig vom politischen Tagesgeschäft hätte Stellung beziehen können.
Nach dem Ausscheiden von Frau Becker-Pröbstel besteht nun Gelegenheit, auf der Grundlage der Erfahrungen der vergangenen 12 Jahre diese Amt zu stärken und ihm ein eigenständiges Profil als unabhängige Instanz für junge Menschen in Bad Vilbel zu geben.
Kinderanhörung in Bad Vilbel
Der Magistrat wird gebeten, in Bad Vilbel eine Kinderanhörung in Zusammenarbeit mit den Grundschulen zu organisieren. Dabei soll sich an dem mit gutem Erfolg in Frankfurt auf Ortsbeiratsebene organisierten Modell orientiert werden. Dort haben Grundschulkinder unter Anleitung ihrer LehrerInnen Bestandsaufnahmen durchgeführt und ihre Forderungen und Anregungen den Kommunalpolitikerinnen und –politikern sowie der Öffentlichkeit präsentiert. Für Bad Vilbel kann dies sinnvoll nur für die ganze Stadt organisiert werden.
Begründung:
Dieses Verfahren gibt den Kindern eine Stimme und bringt sie in den Dialog mit den Entscheidungsträgerinnen und -trägern für die Stadtgestaltung und – entwicklung. Eine beginnende neue Amtszeit für eine Kinderbürgermeisterin ist ein guter Zeitpunkt für das Vorhaben.
Rauch- und Alkoholverbot auf Bad Vilbeler Kinderspielplätzen
Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen eines der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegenden Entwurfs einer Neufassung der Satzung über die Benutzung der Grünanlagen der Stadt Bad Vilbel (Grünanlagensatzung) Bestimmungen aufzunehmen, mit denen verboten wird, auf Kinderspielplätzen zu rauchen und Alkohol zu trinken und ein Verstoß gegen dieses Verbot als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld belegt wird.
Begründung:
Ein Rauchverbot auf den Spielplätzen hat nicht nur eine Vorbildfunktion, sondern es verhindert auch die Entsorgung der Zigarettenkippen auf den Plätzen, insbesondere in den Sandkästen. Kleinkinder neigen in ihrer Neugierde dazu, Dinge in den Mund zu nehmen; dies betrifft auch Zigarettenkippen. Auf Grund der toxischen und krebserregenden Inhaltsstoffe von Zigaretten(kippen) bedeutet deren Verschlucken für Kleinkinder Lebensgefahr. Auch sollte auf Alkoholkonsum auf Spielplätzen verzichtet werden. Ähnlich wie bei den „Tempo 30 – Figuren“ könnte die/der Kinderbürgermeister/in gemeinsam mit Kitas und Schulen entsprechende Schilder anfertigen.