Anfrage: Straßenbeitragssatzung

Carsten Hauer

Im Vorfeld der öffentlichen Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 11.09.2014 und der Stadtverordnetenversammlung am 16.09.2014 will die SPD eine Reihe grundlegender Fragen durch den Magistrat geklärt haben die wir hier dokumentieren. Die Fragen hat der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Carsten Hauer am 31.8.14 an den Stadtverordnetenvorsteher übermittelt.

1.Hätte die Wiedereinführung der Straßenbeitragssatzung im Jahre 2014 verhindert werden können, wenn der Ergebnishaushalt der Stadt Bad Vilbel in den letzten Jahren nicht wiederholt defizitär gewesen wäre? Wir bitten um Erläuterung.

2.Hätte die Wiedereinführung der Straßenbeitragssatzung gemäß § 11 KAG im Hinblick darauf, dass es sich hierbei um eine Soll-Vorschrift handelt und damit bei besonderen Umständen Ausnahmen zur vorgeschriebenen Erhebung dieser Beiträge möglich sind, sogar dauerhaft vermieden werden können, wenn der Ergebnishaushalt der Stadt Bad Vilbel in den letzten Jahren regelmäßig mit deutlichen Überschüssen abgeschlossen hätte und die Prognosen für die Zukunft begründet sehr erfreulich wären? Wir bitten um Erläuterung.

3.Ist es richtig, dass sowohl bei der vom Magistrat vorgeschlagenen Alternative einer einmaligen Beitragserhebung als auch bei der von der SPD präferierten Variante von wiederkehrenden Beitragserhebungen letztlich der auf die Eigentümer umzulegende Rechnungsbetrag für die Straßensanierung jeweils gleich ist, jedoch lediglich auf unterschiedliche Gruppen (direkte Anwohner oder Anwohner des Abrechnungsbezirks) und mit unterschiedlichen Fälligkeiten der Zahlungen umgelegt wird ? Wir bitten um Erläuterung.

4.In welchem Zustand befinden sich die Gemeindestraßen im gesamten Stadtgebiet Bad Vilbel? Bei der Beurteilung kann der Magistrat z. B. verschiedenen Kategorien der Beschreibung des Straßenzustands wählen. Jedenfalls sollte dabei deutlich werden, welche Straßen bei der Sanierung unter die Abrechnung einer Straßenbeitragssatzung fallen. Die Frage 4 ist als Gesamtbestandsaufnahme der Bad Vilbeler Gemeindestraßen zu verstehen.

5.Welche der zu 4. unter die Straßenbeitragssatzung fallenden Straßen werden wahrscheinlich a) in den nächsten fünf Jahren erneuert und b) in den nächsten 10 Jahren erneuert? Mit welchem Kostenanteil werden die Eigentümer bei a) und b) beteiligt?

6.Ist es denkbar, dass die Stadt Bad Vilbel die wiedereingeführte Straßenbeitragssatzung zukünftig gar nicht anwenden wird oder nicht anwenden muss? Diese Frage wird gestellt, weil auch die letzte bis 2007 gültige Straßenbeitragssatzung nie zur Anwendung kam. Wir bitten um Erläuterung.