

Fast unbemerkt aufgrund der Diskussionen um Gewerbesteuersatz und Straßenbeitragssatzung blieb in der vergangenen Woche eine nach Ansicht der SPD mehr als delikate Angelegenheit: Aufgrund einer Initiative der SPD-Fraktion sah sich Bürgermeister Dr. Thomas Stöhr (CDU) gezwungen, in der vergangenen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses eine ein Grundstücksgeschäft betreffende Magistratsvorlage zurückzuziehen.
„Nicht das Geschäft an sich störte uns“, so der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Christian Kühl, „sondern dessen Begleitumstände“. Die Sozialdemokraten nahmen daran Anstoß, dass es in der Beschlussvorlage hieß, die Stadt solle einem hiesigen Sportverein drei Prozent des Kaufpreises überweisen. Begründet wurde dies damit, dass ein dem Verein nahestehender Bürger schon mehrfach der Stadt Käufer für gewisse Grundstücke vermittelt habe und auf eine Provision verzichten würde. Die Nachfrage der SPD, ob dieser Bürger von der Stadt beauftragt worden sei, Käufer zu finden, konnte Stöhr nicht bejahen. Für Kühl ein Unding: „Warum soll die Stadt aus Steuergeldern Provision bezahlen, wenn diese niemandem zustehen?“
Selbst der CDU-Fraktion kam die Vorlage, so die SPD, „spanisch“ vor: Nach einer von ihr veranlassten Sitzungsunterbrechung zog Stöhr die Magistratsvorlage zurück. Nach Ansicht der Sozialdemokraten ist es schon schlimm genug, dass hier versucht wurde, aus Grundstückserlösen einen bestimmten Verein in Bad Vilbel finanziell zu unterstützen. Die sichtbare Überraschung der CDU-Fraktion wirft zudem die Frage auf, ob diese die Vorlage vorher überhaupt gelesen hatte.
Der SPD-Fraktionsvorsitzende Walter Lochmann erbost sich: „Auch der letzte CDU-Stadtverordnete sollte endlich begriffen haben, das ihre Aufgabe als Parlamentarier darin besteht, Vorlagen des Magistrats zu prüfen und nicht blind vertrauen sollte.“
Dass der betroffene Käufer nun auf den Kauf noch eine weitere Sitzungsperiode auf den Vollzug des Kaufes warten muss, ist aus Sicht der SPD ganz allein die Schuld des Bürgermeisters: „Hätte Dr. Stöhr den einen Satz aus dem Beschlussvorschlag gestrichen, nämlich dass drei Prozent des Kaufpreises, wohlgemerkt Steuergelder, an den betroffenen Verein gezahlt werden sollen, hätte das Grundstücksgeschäft ohne weiteres beschlossen werden können“, merkt Carsten Hauer abschließend an.