Mit Erleichterung hat die Bad Vilbeler SPD-Spitze das Votum der Kommunalaufsicht aufgenommen, wonach die vergangene Woche von Bürgermeister Dr. Thomas Stöhr als „Vilbeler Modell“ angepriesene Straßenbeitragsatzung „rechtswidrig“ sei. Damit werde klargestellt, dass „die vorgestellten Modellrechnungen eine Mogelpackung seien“ , so SPD-Fraktionschef Walter Lochmann, und damit nicht genehmigungsfähig.
Nach Ansicht Lochmanns wäre es ein solides Vilbeler Modell gewesen, wenn sich alle Abgeordneten frei für das solidarische, wiederkehrende Straßenbeitrags-Modell hätten entscheiden können. Lochmann: „Wenn es rechtlich möglich wäre, hätten entsprechende Änderungen auch bei der wiederkehrenden Variante gegriffen und die möglichen Belastungen der Bürger minimiert“. Die von Stöhr vorgestellte Variante zeige aber, dass dem CDU/FDP-geführte Magistrat „das politische Gespür für die Sorgen der Bevölkerung fehlt“. Dass bei drei Juristen im Magistrat solche rechtlich nicht haltbaren Vorschläge entwickelt würden, sei unglaublich.
SPD-Chef und Stadtrat Udo Landgrebe weist zudem darauf hin, dass die SPD schon kurz nach der Stöhr-Vorlage feststellte, dass diese sich noch als rechtsfest erweisen müsse. Landgrebe: „Den Sand, den die Koalition der Bevölkerung in die Augenstreuen wollte, konnte durch den Gegenwind der SPD weggeblasen werden“.
Dass Schönrechen den Bürgern nicht weiterhelfe, habe sich laut SPD-Fraktionsvize Christian Kühl durch das Votum der Kommunalaufsicht bestätigt. Für die SPD stehe weiter der Solidaritätsgedanke der wiederkehrenden Beiträge im Vordergrund. Zudem bedauert Kühl, dass der Stadtverordnete Biere (FDP) gegen seine innere Überzeugung „umgefallen“ sei und der Magistrat erneut die Chance vertan habe, mit der Opposition einen überzeugenden Konsens zu finden, der in der Stadtverordnetenversammlung eine Mehrheit hätte finden können.
Schließlich entlarvt der Jurist und SPD-Fraktionsvize Carsten Hauer das so genannte „Vilbeler Modell“ als „Milchmädchenrechnung“. Laut Hauer grenze es an „Bürgerverdummung“ und könne „fast als Taschenspielertrick“ bezeichnet werden, dass laut Koalition „das System der einmaligen Erhebung für die Anlieger auf einem mittleren bis längeren Zeitraum betrachtet deutlich günstiger ist“. Dieser Vergleich beruhe laut Hauer „auf völlig unterschiedlichen und damit nicht vergleichbaren Grundlagen“.
So habe die Koalition bei der Berechnung der Einmalbeträge einen städtischen Anteil an den Gesamtsanierungskosten von 56 Prozent zu Grunde gelegt, bei den wiederkehrenden Beträgen jedoch nur in Höhe von 30 Prozent. „Wenn man bei gleichen Kosten für die Sanierung einen fast doppelt so hohen Anteil der Stadt einrechnet, ist es natürlich kein Wunder, dass die Gesamtsumme, mit der die betroffenen Bürger belastet werden, höher ist“. Warum nicht bei beiden Varianten derselbe städtische Anteil zu Grunde gelegt wurde, sei nicht nachvollziehbar. Es sei denn, so Hauer abschließend, „man wollte nur die Einmalbeträge schönrechnen“.