Nachlese zur Informationsveranstaltung zum Thema Straßenbeiträge

Den Abend zum Thema Straßenbeiträge hatte die SPD Bad Vilbel gemeinsam mit der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik (SGK) Hessen am Freitag, den 31. Oktober 2014 im Hotel am Kurpark organisiert.
Referent der Veranstaltung war der der Hessische SPD-Landtagsabgeordnete Tobias Eckert. Er ist Mitglied im Innenausschuss des Landtags und damit sehr nahe am Geschehen.

Während der Veranstaltung konnten eine Reihe Fehlinformationen klar- bzw richtig gestellt werden.

CDU/FDP hatten bis zur Haupt- und Finanzausschuss Sitzung am 30. Oktober eine Stellungnahme der des Innenministers zur Rechtssicherheit ihres Vilbeler Modells versprochen. Dazu war am 18. Oktober in der FNP zu lesen: „Noch hat sich der Innenminister nicht zum Bad Vilbeler Kompromissvorschlag geäußert. Doch seit dem vergangenen Mittwoch hat er immerhin schon mal das Papier in Händen. Die Bad Vilbeler Landtagsabgeordneten Tobias Utter (CDU) und Jörg-Uwe Hahn haben es Beuth am Rande der Plenarsitzung in Wiesbaden persönlich übergeben – samt Erläuterungen.
Beuth habe es „interessiert, aber neutral“ entgegen genommen und eine schnelle Prüfung versprochen, schildert Utter das Treffen. Er, Utter, geht davon aus, dass der Innenminister den Bad Vilbelern spätestens bis zur nächsten Stadtverordnetenversammlung am 4. November eine Rückmeldung gibt.“
Am 1. November wird der Innenministeriums-Sprecher Stefan Poser in der FNP zitiert: „Die offenbar der Stadtverordnetenversammlung Bad Vilbels zur Beschlussfassung vorliegende Straßenbeitragssatzung ist ihrem Wortlaut nach hier nicht bekannt. Weder die Stadt Bad Vilbel noch die für Bad Vilbel zuständige Aufsichtsbehörde des Landrates des Wetteraukreises haben das Innenministerium um Prüfung dieser Satzung gebeten.“

Laut CDU/FDP übernehme die Stadt 46 Prozent bei ihrem Vorschlag, bei der SPD Variante (wiederkehrend) seien es nur 25 Prozent.
Richtig ist dass das Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) keinerlei Unterschiede zwischen den Varianten vorsieht.

„Ich möchte lieber einmal 400 Euro Beitrag, als ewig zahlen“, so die CDU Fraktionsvorsitzende Utter.
Das ist völlig falsch, auch bei der von der SPD vorgeschlagenen Variante werden in einem Abrechnungsgebiet, einem Stadtteil zum Beispiel, nur Beiträge erhoben wenn auch gebaut wird. Keine grundhaften Erneuerungen kein Straßenbeitrag, es erfolgt eine exakte Abrechnung der tatsächlichen Baukosten, stellt SPD Fraktionschef Walter Lochmann klar.

Eigentümer die bei Neubauten in den letzten Jahren Erschließungskosten gezahlt haben würden angeblich in der SPD Variante erneut herangezogen. Hätte die CDU das Gesetzt konsultiert hätte sie gewusst das das § 11a, Abs 6 KAG regelt: „Die Überleitungsregelungen sollen vorsehen, dass die betroffenen Grundstücke für einen Zeitraum von höchstens 25 Jahren seit der Entstehung des Beitragsanspruchs bei der Ermittlung des wiederkehrenden Beitrags nicht berücksichtigt und auch nicht beitragspflichtig werden.“

Tobias Eckert ist sich, genau wie Fraktionsvize Carsten Hauer, relativ sicher dass das sogenannte „Vilber Modell“ in der vorliegenden Fassung wegen klarer Rechtsmängel nicht genehmigungsfähig ist. Das gilt insbesondere auch Regelung der Ratenzahlung.