

Der Streit um die Lücke in der Kinderbetreuung beim Übergang in die Grundschule sollte nicht auf dem Rücken der Kinder und deren Eltern ausgetragen werden erklärten der Fraktionsvorsitzende der SPD, Walter Lochmann und sein Stellvertreter, Carsten Hauer. Nach Auffassung der beiden SPD-Politiker ist das Verhalten der Stadt wegen des Anspruchs der Kinder nach § 24 Abs. 3. S. 1 SGB VIII rechtswidrig. Der Wortlaut des Gesetzes ist nach ihrer Auffassung eindeutig, "Schuleintritt" ist der individuelle Zeitpunkt, ab dem ein Kind tatsächlich in die Schule geht. Dass dies zu Problemen wegen der nachrückenden Kinder führt, die ebenfalls seit ihrem 3. Geburtstag einen Anspruch haben, ist völlig unstreitig. Dieser Konflikt kann – wenn es tatsächlich nicht genügend Plätze gibt – nur im Dialog mit allen Betroffenen, also "neuen" und "alten" Eltern gelöst werden, ist sich Hauer sicher. Als völlig inakzeptabel bezeichnet die SPD den einseitiger "Rauswurf" der Schulkinder, der ganz augenscheinlich im Wesentlichen nur über einen Aushang kommuniziert wurde.
Völlig unverständlich ist die Überschrift in einer Bad Vilbeler Wochenzeitschrift, die die Aktionen der Elternschaft mit der SPD Mitgliedschaft von Maria Skorupski in Verbindung gebracht hat. Wir kennen Maria Skorupski als engagierte und an Lösungen interessierte Frau, die vor einiger Zeit den Weg zur SPD fand. Der Versuch, berechtigte Elterninteressen mit dem Hinweis auf das Parteibuch einer Sprecherin zu diskreditieren, ist unverschämt, töricht und der politischen Kultur abträglich so Lochmann. Es entspricht unserem Selbstverständnis, für hochwertige und angemessene Betreuungsangebote zu streiten und die berechtigten Sorgen und Ängste der Eltern wahrzunehmen, wenn diese aufgrund von Betreuungslücken Beruf und Familie nicht gut vereinbaren können.