Genehmigter Haushalt in Sicht?

Christian Kühl
Christian Kühl

Im Hinblick

auf die endgültige Versagung des Haushalts 2014 und des eingelegten Widerspruchs ergeben sich für die SPD-Fraktion folgende Fragen:

1.Wann und bei welcher Behörde wurde Widerspruch gegen die Versagung der Haushaltsgenehmigung eingereicht?
2.Wie wurde der Widerspruch begründet?
3.Warum geht der Magistrat davon aus, dass das Regierungspräsidium Darmstadt die zuständige Widerspruchsbehörde ist (nach der PM des Bürgermeisters vom 09. Februar 2015 werde der Widerspruch auch beim Regierungspräsidium eingelegt), obwohl nach der Rechtsbehelfsbelehrung der Kommunalaufsicht der Widerspruch bei dieser einzulegen ist und gem. § 16a (4) des Hess. Ausführungsgesetz zur VwGO die Ausgangsbehörde auch die Widerspruchsbehörde ist?
4.Wann rechnet der Magistrat mit einer endgültigen Entscheidung?
5.Strebt der Magistrat der Stadt Bad Vilbel eine Klage an, falls der Widerspruch von der zuständigen Behörde abgelehnt wird?

Mit freundlichen Grüßen

Christian Kühl

stellv. SPD-Fraktionsvorsitzender