Da der Bürgermeister bei jeder Gelegenheit betont, dass die Stadtverordnetenversammlung das höchste Beschlussgremium in der Stadt ist und die Kommunalaufsicht erwartungsgemäß den Widerspruch des Magistrats der Stadt Bad Vilbel gegen die Versagung der Genehmigung des Haushalts 2014 abgelehnt hat, ergeben sich für die SPD Fraktion folgende Fragen:
1) Empfiehlt der Magistrat der Stadt Bad Vilbel den Stadtverordneten gegen die endgültige Versagung der Genehmigung des Haushalts 2014 Klage einzureichen?
2)Falls ja, wann ist hierzu mit einer Sitzung der SVV zu rechnen, da bei der nächsten ordentlichen Sitzung am 09. Juni 2015 die vorgeschriebenen Fristen nicht mehr einzuhalten sind?
Zu dem nunmehr endgültig nicht genehmigten Haushalt 2014 ergibt sich für die SPD Fraktion folgende Frage
1)Was geschieht mit den freiwilligen Leistungen und Investitionen, die nicht ausgezahlt wurden? Sind diese nunmehr endgültig verfallen oder werden diese gegebenenfalls in einen Nachtraghaushalt 2015/2016 eingestellt, vorausgesetzt dem Magistrat gelingt es, den Doppelhaushalt 2015/2016 genehmigungsfähig zu machen?