SPD begrüßt Klagerücknahme

Carsten Hauer

Als grundsätzlich positiven Schritt hat die SPD-Fraktion die Ankündigung des Magistrats bezeichnet, die Berufung in dem Rechtsstreit gegen die Fraktionen von SPD und Grünen zurückzunehmen. Allerdings bezweifeln die Sozialdemokraten, dass diese Entscheidung tatsächlich auf der Einsicht beruht, zu einem „besseren politischen Miteinander“ zu kommen und das „innere Klima zu verbessern“, wie es in einer Pressemitteilung von Bürgermeister Dr. Stöhr und Stadtrat Minkel heißt. „Wer einerseits solche vermeintlich versöhnlichen Worte wählt, gleichzeitig aber weiterhin behauptet, es habe sich bei den damaligen Meinungsäußerungen um „ehrabschneidende Tatsachenbehauptungen“ und Unwahrheiten gehandelt und SPD und Grüne als „Verleumder“ darstellt, lässt erkennen, dass es sich bei der behaupteten Motivation wohl nur um einen Vorwand handelt.“, erklärte SPD-Fraktionsvize Carsten Hauer. „Schließlich wird aufgrund der Berufungsrücknahme das Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen rechtskräftig und dieses hat ausdrücklich festgestellt, dass „keine rechtswidrige Ehrverletzung“, sondern eine zulässige „politische Bewertung“ vorliege. Eine Entscheidung, die Herr Minkel nach der Urteilsverkündung noch mit den Worten kommentiert hatte „Da denkt man sofort an das alte russische Sprichwort: Faules Gericht ist schlimmer als Raub“.

„Wahrscheinlicher als Erklärung für den Sinneswandel von Herrn Minkel und Herrn Stöhr ist daher, dass diese befürchteten, auch vor dem VGH Kassel zu unterliegen und eine negative PR kurz vor der Kommunalwahl vermeiden wollten“, so der designierte neue SPD-Vorsitzende Rainer Fich.

Der VGH Kassel hatte vor kurzem angekündigt, im Laufe des Jahres über die Berufung der Stadt entscheiden zu wollen.

Sofern es die CDU und insbesondere Herr Minkel aber unabhängig davon doch ernst meinen sollten mit der Forderung nach einem besseren politischen Miteinander, ist die SPD-Fraktion hierzu gerne bereit und wird die Regierungskoalition zukünftig auch daran messen und erinnern, so Fich und Hauer abschließend.

Ergänzend ist mitzuteilen, dass der SPD-Fraktion heute bekannt wurde, dass der VGH Kassel mit Schreiben vom 24.03.2015 angekündigt hat, die Berufung ohne mündliche Verhandlung per Beschluss als unbegründet zurückweisen zu wollen und dem Magistrat Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 28.04.2015 eingeräumt hat.

 

Wegen der teilweise nicht ganz zutreffenden heutigen Berichterstattung wird nochmals kurz der Verfahrensgang skizziert:

  • Kurz vor der Kommunalwahl 2011 reicht die Stadt Bad Vilbel einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Landgericht Frankfurt am Main ein, um der SPD-Fraktion und ihren Mitgliedern zu untersagen, Aussagen aus der Stellungnahme zum Akteneinsichtsausschuss „Neue Mitte“ zu wiederholen. Da das Landgericht Frankfurt am Main vom Rechtsweg unzuständig ist, nimmt die Stadt den Antrag wieder zurück.
  • 20.05.2011: Der Magistrat und Bgm Dr. Stöhr reichen Unterlassungsklage beim örtlich unzuständigen Verwaltungsgericht (VG) Frankfurt am Main ein
  • 07.06.2011: Das VG Frankfurt am Main verweist den Rechtsstreit an das zuständige VG Gießen
  • 31.01.2013: Das VG Gießen weist die Klage nach mündlicher Verhandlung ab (AZ 8 K 3461/11)
  • Hiergegen legen Magistrat und Bürgermeister Berufung beim zuständigen Verwaltungsgerichtshof (VGH) Kassel ein
  • 24.03.2015: Der VGH kündigt an, die Berufung ohne mündliche Verhandlung per Beschluss als unbegründet zurückweisen zu wollen
  • 14.04.2014 Der Magistrat kündigt an, die Berufung beim VGH zurückzunehmen.

 Die Zustellung einer Berufungsrücknahme an die SPD-Fraktion ist bislang nicht erfolgt.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) war an dem Verfahren in keiner Form beteiligt.

Nur am Rande sei mitgeteilt, dass nicht ersichtlich ist, dass gegen eine Entscheidung des VGH Kassel die Revision zum BVerwG statthaft wäre, selbst wenn – wie von Herrn Minkel behauptet, aber nicht weiter dargelegt – der VGH Kassel eine andere Meinung als der VGH München in vergleichbaren Fällen vertreten würde (s. § 132 VwGO).