Gesundheitszentrum Wetterau gGmbH und Lahn-Dill-Kliniken GmbH sollen enger zusammenarbeiten

Der Kreistag hat gestern seine Zustimmung gegeben den Weg zur geplanten Kooperation des Gesundheitszentrum Wetterau gGmbH mit der Lahn-Dill-Kliniken GmbH weiter zu gehen.
Die Zustimmung des Bad Nauheimer Stadtparlaments und des Kreistages des Lajn-Dill-Kreis steht noch aus.
Derweil sind die Organe des Wetteraukreises bevollmächtigt und beauftragt, alle für die Durchführung der Kooperation erforderlichen Maßnahmen in die Wege zu leiten.

Hier der Beschluss im Wortlaut.

Die Gesundheitszentrum Wetterau gGmbH (GZW gGmbH) und die Lahn-Dill-Kliniken GmbH (LDK GmbH) und ihre Gesellschafter und Träger Wetteraukreis, Stadt Bad Nauheim und Lahn-Dill-Kreis stützen ihren Willen zur Zusammenarbeit in einer Verbundlösung auf die nachfolgend genannten wesentlichen Gründe und strategischen Ziele:

  • Sicherstellung der kommunalen Trägerschaft der Krankenhäuser auch in Zukunft;
  • Sicherstellung der wohnortnahen und qualitativ hochwertigen stationären und ambulanten Versorgung der Menschen im Verbundgebiet Wetteraukreis und Lahn-Dill-Kreis und damit Gewährleistung des den beiden Landkreisen obliegenden Sicherstellungsauftrag nach HKHG;
  • Anwendung des öffentlichen Tarifrechts und Gewährleistung der tarifgerechten Bezahlung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen;
  • Überregionale Wettbewerbsfähigkeit durch gemeinsame regionale Schwerpunktbildung in klinischen Kernbereichen;
  • Stärkung der Verhandlungspositionen gegenüber Kostenträgern, benachbarter Krankenhausverbünde und externen Dienstleistern und Lieferanten;
  • Abstimmung gemeinsamer Investitionen und Strukturmaßnahmen;
  • Etablierung einer gemeinsamen Fort- und Weiterbildungsakademie zur Gewinnung und Förderung der medizinischen Fachkräfte als Maßnahme gegen den landesweiten Fachkräftemangel;
  • Schaffung der Grundlage für die Erfüllung der sich aus dem im Dezember 2014 vorgelegten Eckpunktepapier der Bund-Länder-AG zur Krankenhausreform ergebenden
  • neuen Anforderungen (medizinische Versorgungsqualität als weiteres gesetzlich
  • vorgesehenes Kriterium bei der Krankenhausplanung der Länder ) mit den Möglichkeiten
  • der Vereinbarung von Zuschlägen und Berücksichtigung im Rahmen der
  • Investitionsförderung im Land Hessen.