Für den Notfall gerüstet?

Nach Art und Anzahl öffentlicher zugänglicher Defibrillatoren fragt die SPD den Magistrat. Defibrillatoren können bei Herzversagen Leben retten, aber nur, wenn sie schnell verfügbar sind. Dabei geht es um Minuten. Gängige Internet Kataster finden in Bad Vilbel nur einen einzigen obwohl mehr vorhanden sind. Hier gibt es also Verbesserungspotenzial.
Genauso wichtig bei erforderlicher ärztlicher Hilfe ist die Verfügbarkeit und sachgerechte Ausstattung von Sanitätsräumen, besonders in den Sporthallen.
Die Anfragen sind hier im Wortlaut dokumentiert.

 

  1. In welchen öffentlichen Gebäuden Bad Vilbels gibt es Defibrillatoren?
  2. Falls solche vorhanden sind, an welchen Orten findet man diese jeweils genau?
  3. Sind diese jeweils eingebaut, z. B. hinter einer Scheibe ?
  4. Ist gewährleistet, dass diese immer frei zugänglich sind ?
  5. Haben die jeweiligen Ersthelfer der Gebäude eine einfache Ausbildung zur Bedienung des Gerätes erhalten?

Begründung: Defibrillatoren unterstützen auch medizinische Laien im Kampf gegen den plötzlichen Herztod bis der Notarzt eintrifft. Ein schnell zugänglicher Defibrillator kann Leben retten. Wiederbelebungen, die insbesondere bis zu fünf Minuten nach dem Eintritt des Herzstillstandes erfolgen, sorgen für eine gute Überlebenschance des Opfers. Ziel sollte es deshalb sein, insbesondere an Orten, wo oft viele Menschen sind, einen gut sichtbaren Defibrillator zu installieren. Besonders zu empfehlen sind Geräte mit einer Sprachanweisung, so dass ein Bedienungsfehler annähernd ausgeschlossen werden kann. Neuere Defibrillatoren prüfen gar selbständig, ob ein Elektroschock erforderlich ist.

 

  1. Gibt es in den  städtischen oder von Vereinen betriebenen Sporthallen Sanitätsräume ?
  2. Wo sind diese jeweils genau zu finden?
  3. Sind diese Sanitätsräume gut ausgeschildert ?
  4. Sind diese Sanitätsräume immer frei zugänglich ?
  5. Werden die vorhandenen Sanitätsräume in jedem Fall auch als solche frei gehalten oder gibt es Zweckentfremdungen der Räume?
  6. Ist die Grundausstattung der Sanitätsräume mit Liegen, Wolldecken, Sanitätskasten und einer Trage vorhanden ?

Begründung: In Sporthallen sind Sanitätsräume vorgeschrieben. Leider gibt es bundesweit immer wieder Fälle, dass diese Räume entweder nicht vorhanden, versteckt, zugestellt, zweckentfremdet oder nicht ausgerüstet sind.

Mit dieser Anfrage soll jedenfalls erreicht werden, dass alle Sporthallen überprüft werden und letztlich überall Sanitätsräume nach den gesetzlichen Erfordernissen zur Verfügung stehen. Ein intakter Sanitätsraum kann für den Erhalt der Gesundheit von Sportlern oder Besuchern von großer Bedeutung sein.