In vielen Fällen zahlen die Familien trotz Gebührenfreistellung im „Bambinijahr“ mehr als vorher mit der Geschwisterermäßigung.
Die SPD will das ändern.
In vielen Fällen zahlen die Familien trotz Gebührenfreistellung im „Bambinijahr“ mehr als vorher mit der Geschwisterermäßigung.
Beispiel: Max, vier Jahre alt, zahlt 150 Euro, Leman, ein Jahr alt, zahlt die Hälfte von 400 EUR, also 200 EUR, insgesamt 350 EUR. Wenn ein Jahr später Max 5 Jahre ist, kommt er ins beitragsbefreite „Bambinijahr“. Die zweijährige Leman bekommt keine Ermäßigung mehr, somit zahlt die Familie 400 EUR. Die 50% Geschwisterermäßigung für das 2. Kind müssen demnach bestehen bleiben, auch wenn es eine Gebührenfreistellung im Bambinijahr gibt.
Ferner sollte es nicht nur für Geschwister eine Ermäßigung geben, die eine städtische Einrichtung, die Einrichtung eines freien Trägers oder Tagesmutter besuchen, sondern auch eine Schülerbetreuung. Auch wenn eine Schülerbetreuung nicht mit einem Hort gleichzusetzen und meist günstiger ist, sollte es hier eine Ermäßigung für das Kind, das die städtische Kita besucht, geben. In §5 Abs. 1, Satz 4 und 5 muss die Schülerbetreuung hinzugefügt werden.
Soweit die Begründung für folgenden Antrag.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Geschwisterermäßigung darf nicht wegfallen, wenn eine Gebührenfreistellung für ein „Bambinikind“ gewährt wird, deshalb muss §5 Abs.1, Satz 3 gestrichen werden.
Ferner gilt die Geschwisterermäßigung auch, wenn ein Kind eine Schülerbetreuung besucht. Die Schülerbetreuung wird entsprechend in § 5 Abs.1, Satz 5 hinzugefügt.
Die Satzung findet man auf der städtischen Internet Seite http://www.bad-vilbel.de/upload/0/175/Kitasatzung-Internetfassung%20Zusammenf%C3%BChrung%20mit%201%20%20%C3%84nderungssatzung%2010_06_2015.pdf