Wo bleibt der Bedarfs- und Entwicklungsplan für unsere Feuerwehren?

Die SPD fragt beim Magistrat nach dem überfälligen Bedarfs- und Entwicklungsplan für unsere Feuerwehren:

1. Liegt die Fortschreibung des Bedarfs- und Entwicklungsplan von 2009 vor?

2. Wann wird die Fortschreibung des Bedarfs- und Entwicklungsplan den
Stadtverordneten vorgelegt?

Begründung:
Nach § 3 Abs. 1 Ziff. 1 Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) vom 17.12.1998 haben die Gemeinden in Abstimmung mit den Landkreisen eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung zu erarbei-ten, fortzuschreiben und daran orientiert eine den örtlichen Erfordernissen entspre-chende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen.
Schon bei der Diskussion um den Neubau des Feuerwehrgerätehauses auf dem Heilsberg hätte der Plan vorliegen und diskutiert werden müssen.