Landrat Arnold: Wetterauer Kommunen erhalten mehr Geld für ihre Flüchtlingsunterbringung

Landrat Joachim Arnold vor dem Sitz der Kreisverwaltung

Die gesunden Kreisfinanzen ermöglichen Ausweitung freiwilliger Leistungen zu Gunsten der Kommunen. "Rückwirkend zum 1. Januar sollen die Wetterauer Städte und Gemeinden mehr Geld für die Unterbringung von Flüchtlingen in ihren Gemeinschaftsunterkünften vom Wetteraukreis erhalten. Ebenso erhalten sie die Chance, die begleitenden sozialarbeiterischen Leistungen gegen Kostenerstattung von 30 Euro pro Monat und Flüchtling selber zu erbringen.", kündigt Landrat Joachim Arnold an.

Eine entsprechende Vorlage hat er dem Kreisausschuss zur Entscheidung vorgelegt. "Neben einer Erhöhung der Unterkunftspauschalen und der Ausweitung der Sozialarbeit soll auch die freiwillige Leistung des Kreises an die Städte und Gemeinden, insbesondere für Organisation, Koordination und Betreuung, um 50 Prozent auf 45 Euro pro Monat und Flüchtling erhöht werden. Damit setzen wir ein Zeichen, dass für uns die Flüchtlingsbetreuung in den Kommunen eine gemeinsame Aufgabe darstellt. Wir können uns das nur aufgrund unser gesunden Finanzen im Wetteraukreises leisten.", betont Arnold.

Mit der vorgeschlagenen Erhöhung erhalten die Wetterauer Städte und Gemeinden gestaffelt nach den vier Vergleichsräumen des Mietobergrenzenkonzepts des Wetteraukreises mehr Geld pro von ihnen unterzubringenden Flüchtling und Tag.

So steigt die pauschale Zuwendung des Kreises für die Unterbringung im Vergleichsraum 1 (Bad Nauheim, Friedberg, Bad Vilbel, Karben, Rosbach, Ober Mörlen, Wöllstadt, Niddatal) von 7,30 Euro auf 8,10 Euro. Mit der erhöhten freiwilligen Leistung des Kreises für die Organisation, Koordination und Betreuung steigt der Zuwendungsbetrag auf nunmehr 9,60 Euro. Übernimmt die jeweilige Kommune auch die sozialarbeiterischen Leistungen, dann erhöht er sich sogar auf 10,60 Euro pro Person und Tag.

Im Vergleichsraum 2 steigt die pauschale Zuwendung des Kreises für die Unterbringung (Butzbach, Münzenberg, Rockenberg, Wölfersheim, Echzell, Reichelsheim, Florstadt, Altenstadt) von 6,80 Euro auf 7,40 Euro. Mit der erhöhten freiwilligen Leistung des Kreises für die Organisation, Koordination und Betreuung steigt der Zuwendungsbetrag auf nunmehr 8,90 Euro. Übernimmt die jeweilige Kommune auch die sozialarbeiterischen Leistungen, dann erhöht er sich sogar auf 9,90 Euro pro Person und Tag.

Im Vergleichsraum 3 steigt die pauschale Zuwendung des Kreises für die Unterbringung (Nidda, Ranstadt, Ortenberg, Büdingen, Limeshain, Glauburg) von 6,80 Euro auf 7,35 Euro. Mit der erhöhten freiwilligen Leistung des Kreises für die Organisation, Koordination und Betreuung steigt der Zuwendungsbetrag auf nunmehr 8,85 Euro. Übernimmt die jeweilige Kommune auch die sozialarbeiterischen Leistungen, dann erhöht er sich sogar auf 9,85 Euro pro Person und Tag.

Im Vergleichsraum 4 steigt die pauschale Zuwendung des Kreises für die Unterbringung (Gedern, Hirzenhain, Kefenrod) von 6,10 Euro auf 6,40 Euro. Mit der erhöhten freiwilligen Leistung des Kreises für die Organisation, Koordination und Betreuung steigt der Zuwendungsbetrag auf nunmehr 7,90 Euro. Übernimmt die jeweilige Kommune auch die sozialarbeiterischen Leistungen, dann erhöht er sich sogar auf 8,90 Euro pro Person und Tag.

"Besonders freut es mich, dass ich die im Vorfeld mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeister einstimmig erzielte Vereinbarung zur Erhöhung der Erstattungssätze dank unserer gesunden Finanzen und der damit gewonnenen Beinfreiheit nochmals zu Gunsten der Wetterauer Städte und Gemeinden im Bereich der freiwilligen Leistung und ehrenamtlich Tätigen vor Ort aufstocken konnte.", stellt Landrat Arnold die positive Entwicklung zum Wohle aller dar.

Quelle Pressedienst Wetteraukreis