Seit dem 7. Juni 2016 liegt der Stadtverwaltung das Ergebnis der 191. vergleichenden Prüfung Kinderbetreuung im Auftrag des Hessischen Rechnungshofs vor. Die Stadt Bad Vilbel ist aufgefordert, bis zum 7. Dezember 2016 zu berichten, inwieweit sie beabsichtigt, die Empfehlungen des Schlussberichts umzusetzen. Seit dem 8. Juli 2016 ist eine Verwaltungsvorlage in der parlamentarischen Beratung. Diese wird in der Stadtverordnetenversammlung am 20. September 2016 beraten.