
Zum Bericht des Landesrechnungshofes über die vergleichende Prüfung der Kinderbetreuung hat sich die SPD-Fraktion in der Bad Vilbeler Stadtverordnetenversammlung bereits kurz nach dessen Bekanntwerden geäußert. Ergänzend möchten wir unsere Position – insbesondere nach den eher verunsichernden weil möglicherweise widersprüchlichen Aussagen der Sozialdezernentin und des Bürgermeisters in der letzten Stadtverordnetenversammlung – noch einmal deutlich machen.
Der Bericht bewertet ausschließlich die wirtschaftlichen Aspekte der Kita-Betreuung in den untersuchten Gemeinden. Das, und vor allem nicht mehr, ist die Aufgabe des Landesrechnungshofes. Aussagen über die Qualität der Angebote und die Frage, wie fachlich der Erziehungsauftrag zu erfüllen ist, waren nicht Gegenstand der Untersuchung. Diese Fragen müssen aber bestimmend für die Einordnung des Berichtes in der sozial- und eben nicht finanzpolitischen Diskussion sein.
Im Bericht wird von einem Kostenverteilungsschlüssel (je 1/3 Kommune, Land und Eltern) bei der Kostenverteilung gesprochen. Dieser hat sich aber schon lange überlebt. Bei der U-3 Betreuung wird zum Beispiel eher ein Anteil der Elternbeiträge von 15% diskutiert. Auch das Hessische Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch macht in dem entscheidenden Paragraphen 31 nur allgemeine Aussagen über Teilnehmer- und Kostenbeiträge von Eltern. Diese können laut Gesetz erhoben werden. Von einem Kostenverteilungsschlüssel oder einem Beitragszwang ist dort nichts zu finden.
Auch die Frage, ob der Personalschlüssel auf das Niveau des Mindeststandards nach dem HKJGB abgesenkt werden müsse, muss kritisch bewertet werden. „Für uns sind die Mindeststandards das unterste Level, das bei der Betreuung, oder in diesem Fall wohl eher Verwahrung, von Vorschulkindern gerade noch zu dulden wäre. Aussagen über einen pädagogisch sinnvollen Personalschlüssel lassen sich daraus noch lange nicht ablesen.“, so Mirjam Fuhrmann, SPD-Fraktionsmitglied und Vorsitzende der ARGEL (Arbeitsgemeinschaft der Elternbeiräte der Kindertagesstätten in Bad Vilbel). „Das wäre so, als würde man sich als Schüler/-in, Lehrkraft oder Eltern mit einem Notendurchschnitt von 4,0 zufriedengeben, weil man damit ja gerade so die Versetzung erreichen könnte.“, ergänzt Michael Wolf, Mitglied des Sozialausschusses. Eine umfangreiche Studie der Bertelsmann-Stiftung hat kürzlich deutlich gemacht, dass man mit „Mindeststandards“ vielleicht Geld sparen kann, eine kindgerechte und qualifizierte Betreuung ist damit aber nicht zu erreichen.
Insgesamt muss man alle Empfehlungen des Berichtes, die eine Absenkung der Standards oder eine Erhöhung der Elternbeiträge vorschlagen, grundsätzlich ablehnen. „Kinderbetreuung ist keine wirtschaftliche Dienstleistung, die man möglichst kostensparend anbieten kann. Sie ist ein entscheidender Baustein für die Entwicklung von Kindern in unserer Gesellschaft und damit eine notwendige Investition ist die Zukunft.“, so Maria Skorupski, Mitglied des Sozialausschusses.