Klimaschutzkonzept – Was die Ausführungen im Direkten Draht im BVA vom 10.12. nicht wiedergeben

Klimaschutzkonzepte müssen kurz-, mittel- und langfristige Ziele und Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen aufzeigen und somit auf lokaler Ebene zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele beitragen.

Angelika Ungerer Bild: privat

Was die Ausführungen im Direkten Draht des Magistrates vom 10.12. nicht wiedergeben ist folgendes:
Klimaschutzkonzepte müssen kurz-, mittel- und langfristige Ziele und Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen aufzeigen und somit auf lokaler Ebene zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele beitragen. Sie müssen unter Einbeziehung aller relevanten Akteure erstellt werden, sowie eine Energie- und Treibhausgasbilanz, eine Potenzialanalyse, Minderungsziele, einen Maßnahmenkatalog und eine Empfehlung für ein geeignetes Instrument zum Controlling und Management enthalten. Photovoltaik im Bayrischen Wald oder offshore Windanlagen sind für Bad Vilbel sicher nicht lokale Ebene. „Auch wenn heute im Bad Vilbeler Anzeiger im Direkten Draht wiedermal zu lesen ist, dass es inzwischen einen 40-jährigen Kampf zum Wohle seiner Ökologie gibt, sind die aufgeführten Investitionen in Photovoltaik und Offshore Windkraft erstmal eine Investition in ein Geschäft und verbessern die Treibhausgassituation in Bad Vilbel überhaupt nicht. Und wir erinnern uns, dass die Stadtwerke 2007 noch in Kohlekraft investieren wollte und 2010 erst ausgestiegen ist als Dong sich zurückgezogen hatte. Ob das Ökologische Erkenntnisse oder einfach ökonomische waren, darüber kann man spekulieren“ , so Angelika Ungerer, die auf Platz 2 der SPD-Liste ist für die Stadtverordnetenversammlung kandidiert

Nun stellte die SPD erneut den Antrag ein Klimakonzept für Bad Vilbel zu erarbeiten. Erst im Februar hatten wir das Thema vorgebracht in Zusammenhang mit der Anstellung eines Klimaschutzmanagers. Die Hürde hierzu schien dem Haus offensichtlich zu hoch. Doch inzwischen hatte es Änderungen gegeben. Das Bundesumweltministerium baute die erfolgreiche Förderung des Klimaschutzes in Kommunen weiter aus. Am 1. August 2020 ist eine neue Fassung der Kommunalrichtlinie (KRL) in Kraft getreten. Anlass der Neufassung sind die Maßnahmen des Konjunkturpakets der Bundesregierung. An Änderungen ergeben  sich (im Vergleich zur Fassung v. 5. Dezember 2019): Anträge, die zwischen dem 1. August 2020 und 31. Dezember 2021 gestellt werden, können unter anderem Verbesserungen der Förderquote von 65% um 10 Prozentpunkte für alle Förderschwerpunkte und Antragstellenden erzielen.

Zuwendungsfähig sind:
1) Sach- und Personalausgaben für Fachpersonal, das im Rahmen des Vorhabens zusätzlich beschäftigt wird.
2) Vergütungen für den Einsatz externer Dienstleister sowie in begrenztem Rahmen Ausgaben für professionelle Prozessunterstützung, für Beteiligungsprozesse und begleitende Öffentlichkeitsarbeit, für Dienstreisen, Fortbildungen, Teilnahme an Netzwerktreffen des Klimaschutzmanagements etc.

Bild: Foto Sommer

„Bad Vilbel wäre sicher gut beraten, sich der allgemeinen Sicht auf den ökologischen Footprint zu stellen, um seine Nachhaltigkeit nach allgemein gültigen Kriterien prüfen zu lassen und Perspektiven für seine ökologische Entwicklung zu definieren.“ so Bernd Hielscher der Spitzenkandidat der SPD für die Stadtverordnetenversammlung und den Ortsbeirat Massenheim. „Und wer könnte das besser als ein Klimamanager?“ mahnt Angelika Ungerer