Die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF)
Die Gründung der „Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen“ (ASF) im Jahre 1972 fiel in die Zeit der beginnenden feministischen Emanzipationsbewegung. Zu den wichtigsten von der ASF angesprochenen Themen in den 80er Jahren gehörten die Friedenspolitik, die Arbeitspolitik, die Diskussion um den § 218 und insbesondere die Frauenquote in der Verteilung von Ämtern und Mandaten. So gelang es der ASF auf dem Münsteraner SPD-Parteitag 1988, eine Frauenquote in der Partei durchzusetzen. KandidatInnenlisten bei politischen Wahlen werden im „Reißverschlußverfahren“, also jeweils ein Mann und eine Frau, zusammengestellt.
Die Arbeitsgemeinschaft hat sich die Gleichstellung von Frauen und Männern in Partei und Gesellschaft zum Ziel gesetzt. Sie bringt die Interessen und Forderungen der Frauen in der politischen Willensbildung der Partei zur Geltung und macht Frauen mit der Politik und den Zielen der Partei vertraut. Die ASF ist Mitglied des Deutschen Frauenrates, des Ständigen Ausschusses „Frauen“ der Sozialdemokratischen Partei Europas (SPE) und der „Sozialistischen Fraueninternationale“.
Die Ziele der ASF sind
- tatsächliche Gleichstellung in der Gesellschaft
- die Existenz sichernde Erwerbstätigkeit und eigenständige Alterssicherung von Frauen
- die Gleichstellung von Frauen und Abbau von Diskriminierung im Berufsleben
- Erweiterung des Berufswahlspektrums für Mädchen und Frauen um Naturwissenschaft und Technik
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Mütter und Väter
- Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
- Umsetzung der Frauenrechte weltweit
- die Gleichstellung innerhalb der SPD durch die konsequente Anwendung der Quotenregelung